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De invloed van snus op je tanden

Was muss beachtet werden, wenn Tabak im Flugzeug mitgenommen werden möchte?

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Grundsätzlich können Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union so viel einkaufen und mitnehmen wie sie wollen.


Dies gilt allerdings nur, wenn die Ware ausschließlich für den persönlichen Bedarf ist und nicht für den Weiterverkauf gedacht ist.


Die Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchersteuer) sind im Kaufpreis der Ware in dem Land, in dem Sie die Ware gekauft haben, inbegriffen. Dadurch sind keine weiteren Zahlungen in einem anderen EU-Land zu tätigen.


Jedoch können die Zollbehörden der Europäischen Union verschiedene Elemente überprüfen, um festzustellen, ob die Ware, die die Person mit sich führt, wirklich für den persönlichen Bedarf bestimmt ist.
Dazu wird geprüft ob zum Beispiel der Besitzer der Ware für ein Handelsunternehmen arbeitet oder eins besitzt oder die der Zoll überprüft die Menge der mitgeführten Ware. Dies kommt häufig am Flughafen vor.


Die EU ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum und eine Zollunion. Deshalb gilt das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der ganzen Europäischen Union.


Doch hat die Zollbehörde den Verdacht, dass die mitgeführte Ware nicht für den persönlichen Gebrauch gedacht ist, so kann eine Gepäckkontrolle durchgeführt werden.


Dies betrifft am häufigsten Genussmittel, wie Tabak, Zigaretten, Zigarren oder Alkohol. Deshalb ist es wichtig die Rechnungen oder Quittungen aufzubewahren um sie beim Zoll vorzeigen zu können.


Diese können als Nachweis dienen, dass sie allein von der Privatperson benutzt werden. Ist der Nachweis nicht ausreichend könnte die Zollbehörde die Person auffordern Zoll zu zahlen oder sie beschlagnahmen die Ware.


Die Zollbestimmungen bei Genussmitteln auf Reisen innerhalb der EU sind großzügiger als die Zollbestimmungen für NON-EU Reisen.


Weiterhin ist zu beachten, dass Personen die unter 18 Jahre sind kein Anrecht haben auf eine steuerbefreite Einfuhr von Tabak oder anderen Genussmitteln wie Alkohol haben.

Einfuhr und Ausfür- Höchstmengen von Tabakerzeugnissen

Pro Person dürfen 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm), 200 Zigarren sowie 1 kg Tabak ein- und ausgeführt werden.


Diese Mengenangaben können kombiniert werden solang die Höchstmenge nicht überschritten wird. Die Höchstmenge kann von Land zu Land variieren.


Vorsicht gilt aber bei Einreisen aus gewissen Gebieten der EU-Länder wie die Kanarischen Inseln, die Insel Helgoland oder die französischen Überseedepartements.


Für diese Gebiete gelten zumindest bei Genussmitteln die Zollbestimmungen für NON-EU Länder, da dort keine Tabaksteuer eingehoben wird.


Kommt die Person aus zum Beispiel der USA zurück in die Europäische Union, so gelten in der Regel dieselben Vorschriften, wie bei jedem Flug aus einem Nicht-EU-Land.


Es gibt keine eigenen Zollbestimmungen für USA Reisen.


Allgemein gilt, dass bei Waren aus dem Ausland, unabhängig davon ob es ein EU-Land ist oder nicht, dass es eine Reisefreigrenze von 430 Euro gibt.


Wird diese Grenze überschritten und das Produkt soll trotzdem legal in das Land eingeführt werden, so muss bis zu einem Warenwert von 700 Euro eine Pauschalabgabe von 17,5% dazu zu berechnen ist.


Ist die Ware noch teurer, so muss sie verzollt werden. Dafür werden der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Diese Zollsätze bei Einfuhren sind abhängig vom jeweiligen EU-Land, in das eingereist werden möchte.

Gibt es Verbote bezüglich der Einfuhr von Tabak nach Deutschland

Es dürfen alle Tabakwaren, wie Kautabak, Schnupftabak oder Zigaretten legal eingeführt werden. Selbst Snus der orale Tabak, der aus Schweden kommt und in Deutschland verboten ist, darf eingerührt werden.


In Deutschland darf man dieses Produkt weder kaufen noch verkaufen. Allerdings darf Snus trotzdem konsumiert werden nur wird er oftmals nicht auf legalem Wege erworben, da der Handel strikt verboten ist.


Deshalb ist es wichtig zu beachten, dass die Regelungen, die der Zoll aufgesetzt hat, beachtet werden. Auch hier gilt die Höchstmenge von Tabak.


Wird diese nicht überschritten und es ist zu erkennen, dass das Snus ausschließlich für den persönlichen Gebrauch ist, so kann es problemlos in Deutschland eingeführt werden.


Bei Tabakerzeugnissen, wie Snus, Kautabak oder Schnupftabak kommt es häufiger vor, dass Kontrollen stattfinden.


Innerhalb der EU ist zwar der Handel strengsten untersagt aber der Konsum ist erlaubt. Nur wenige Länder verbieten auch den Konsum. Dazu gehört zum Beispiel Singapur.


Die Einreise mit Snus im Handgepäck oder auch im Koffer ist verboten. Sollte das Produkt versucht werden eingeführt zu werden, so drohen der Personen hohe Geldstrafen in Höhe von ungefähr 2000 US-Dollar.


Selbst, wenn es der Person gelingt, das Snus einzuführen, macht sie sich trotzdem durch den Gebrauch strafbar.

18

Unter 18 Jahren

Kein Nikotin

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