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Ist der Snus-Handel Legal?

Was ist Snus?

Snus ist eine Form des Tabaks, die im Gegensatz zu den anderen konventionellen Formen etwas seltener vorkommt. Es zählt zu den rauchfreien Tabakprodukten und hat eine feuchte Konsistenz. Snus kommt ursprünglich aus Schweden und ist dort seit dem 18. Jahrhundert weit verbreitet.


Es gibt allerdings verschieden Formen und Portionen. Einige Produkte werden als loses Pulver verkauft und andere wiederum in Beuteln. Die Beutel bestehen aus einem papierähnlichen Material, welches leicht zerreißt.


Es wird oral angewandt, was bedeutet, dass es unter die Unter-oder Oberlippe gelegt wird. Dort muss es für ungefähr 15-20 Minuten verweilen.


In dieser Zeit nehmen die Mundschleimhäute die Inhalte auf, wie zum Beispiel das dort drin enthaltene Nikotin. Von dort aus gelangt es erst ins Blut und anschließend ins Gehirn.
Der Nikotingehalt ähnelt den von drei Zigaretten. Die Wirkung kann sowohl anregend als auch beruhigend sein. Dies ist abhängig vom jeweiligen Konsumenten, von der Menge her, wie oft es genommen wird und wie lang der Beutel im Mund gehalten wird.


Durch den Nikotingehalt ist Snus wie auch Zigaretten oder Kautabak und macht ebenfalls süchtig. Auch vom gesundheitlichen Aspekt enthält das Produkt eine große Anzahl an Schadstoffen und krebserregende Substanzen.


Somit gehören zu den möglichen Folgen Mundgeruch, Verfärbungen und Erkrankungen der Zähne, Schleimhauterkrankungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Verdauungsstörungen.


Schwerwiegendere Folgen wären Bauchspeicheldrüsenkrebs, Mundkrebs und ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkte sowie Schlaganfälle.

Verbot- Geschichlichter Hintergrund

Das Verbot von Snus wurde in den 1980er Jahren vom Vereinigten Königreich erstmalig ausgesprochen. Zu dieser Zeit hatte ein amerikanischer Hersteller eine Fabrik in Schottland aufgebaut.


Dort hat er Produkte (sogenannte Pouches) hergestellt, die dem Snus sehr geähnelt haben. Daraufhin wurde der Hersteller angeklagt. Auf Grund dieser Klage gab es einen öffentlichen Ausruf, der dazu geführt hat, dass Snus in Irland verboten ist.


Im Jahr 1992 hat die Europäische Union beschlossen Irland zu folgen und ebenfalls ein Verbot zu verhängen. Dies sollte allein dazu dienen Binnenmarkt-Konflikte zu vermeiden. Damals wurden bei der Entscheidung noch keine gesundheitlichen Aspekte berücksichtigt. Schweden war allerdings die Ausnahme. Dort durfte weiterhin Snus verkauft werden.


Schweden wurde im Jahr 1995 ein Teil der EU. Allerdings hatte die EU bereits seit dem Jahr 1992 alle Mundtabakprodukte verboten, vor allem Snus. Jedoch wurde Schweden aus diesem Verbot trotz dem Beitritt in die EU aus dem Verbot ausgenommen.


Dies liegt daran, dass das Produkt in diesem Land eine sehr lange Tradition hat. In Folge dessen darf das skandinavische Land. Dort ist der Konsum weit verbereitet. Snus produzieren sowie an ihre Bürgerinnen und Bürger verkaufen. Allerdings war der Verkauf an andere EU-Länder illegal. Andere Tabakprodukte durften von jedem EU-Land gekauft und verkauft werden.


Als die EU allerdings entstand, geschah dies unter anderem mit der Idee für einen freien Handelsverkehr zwischen allen Mitgliedsstaaten. Doch das lediglich nur der Snushandel illegal ist sorgt für Verärgerungen bei den Konsumente und Herstellern sowie Verkäufern auf mehreren Teilen der Welt.

Gesetzliche Grundlage

Europaweit ist das Inverkehrbringen von Snus durch die Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG weiterhin verboten.


Dies gilt auch für Deutschland. Damals war das Verbot in § 5a der Tabakverordnung festgeschrieben. Seit dem Jahr 2016 steht es bis zum heutigen Zeitpunkt im § 11 des neuen Tabakerzeugnisgesetz.


Gemäß dem Gesetz bleibt also Tabak, den man zwar kauen kann, aber eigentlich nur im Mund behalten werden sollte, aus Kinderschutzgründen verboten.


Dies hat der Bayerische Gerichtshof entschieden. Des Weiteren soll diese Vorschrift verhindern, dass junge Menschen durch den oralen Konsum im Laufe der Zeit zu Rauchern werden.


Grundsätzlich darf aber Snus ab einem Mindestalter von 18 Jahren legal in Deutschland erworben werden aber trotzdem nicht offiziell gekauft oder verkauft werden.


Die einzige Methode, die erlaubt ist, ist es unter der Hand an das Produkt zu gelangen.


Viele Hersteller haben oft versucht gegen diese Vorschriften zu klagen jedoch ohne Erfolg. Sie sind der Meinung, dass Snus dem Kautabak sehr ähnelt, welcher in Deutschland legal ist in Bezug auf Verkauf, Kauf und Konsum.


In früheren Jahren gab es einen schwerwiegenden Unterschied. Kautabak wurde gekaut und Snus wurde ursprünglich unter die Lippe gelegt, da es ein loses Tabak-Pulver war.


Diese ursprüngliche Form ist fast nur noch in Schweden erhältlich. Doch heut zu Tage ist das Produkt ebenfalls wie der Kautabak in kleinen Beuteln in Portionsgröße zu bekommen.


Beide Produkte bestehen aus geschnittenen Tabakblättern.


Sie unterscheiden sich nun hauptsächlich bei der Größe der Tabakflocken. Diese sind beim Kautabak viel größer. Ein weiteres Merkmal ist der Beutel, der zum Kauen verwendet wird.


Er besteht aus einem viel stärkeren Material um das Kauen besser zu widerstehen. Das Material, welches die Snusbeutel ummantelt reißen hingegen schnell ein.


Eine Gemeinsamkeit ist, dass Snus und Kautabak die gleichen Aromen und Zusatzstoffe erhalten.


Das ist der Grund weshalb immer wieder versucht wird zu klagen, damit das Verbot erlassen wird. Jedoch ohne Erfolg, da schließlich Snus nicht zum Kauen gedacht ist, welches auch die schnell zerreißenden Beutel immer wieder beweisen.

Snus Online kaufen

Auch der Onlinehandel ist in Europa komplett verboten außer in Schweden. Auch diese Form wird sich nicht ändern solang das Verbot nicht aufgehoben wird.


Somit kann Snus nur lokal in Schweden und online außerhalb der Europäischen Union bestellt werden.


Auf Grund vieler Klagen hat sich die Europäische Kommission auf die Bitte von Schweden hin nochmal bereit erklärt über das Verbot nachzudenken.


Sollte es ein neues Tabakgesetz geben bzw. das Verbot verabschiedet werden, wäre dies für alle Snuskonsumenten und -hersteller in ganz Europa ein großer Vorteil.


Sollte allerdings doch Snus bestellt werden sind folgende Regelungen für Zoll, Abgaben und Steuern zu beachten.


Der Kunde ist der Importeur und ist somit verantwortlich, dass das Produkt legal in das Empfangsland eingeführt werden darf. Dadurch muss sich der Kunde an alle Gesetze und Erlasse des Landes halten.


Snus, welches in Schweden bestellt wird unterliegt oftmals den Steuern, Zollabgaben und Gebühren. Diese fallen im Empfangsland an.


In der Regel ist somit der Kunde, der das Produkt bestellt hat bei einer internationalen Sendung dieser Steuern, Gebühren und Zollabgaben unterlegen.


Auch zu beachten ist, dass anschließend für die Zollfreigabe Gebühren anfallen können. Allerdings sind die Zollbestimmungen von Land zu Land unterschiedlich.